Bodo Lorenzen
 magic & show

 

 

AGB  / Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen 

bei Buchung des Künstlers Bodo Lorenzen

 

Es gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen: Der Künstler ist frei in der Gestaltung seines Programms. Die Gage wird, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach dem Auftritt in bar ausgezahlt.  Der Veranstalter stellt / gewährleistet eine, dem Programm entsprechend (ca. 3x4m) große Auftrittsfläche und eine ausreichend große Garderobe für die Künstler, in Auftrittsnähe. Der Veranstalter sorgt für eine ausreichende Stromversorgung (nach Absprache) im Auftrittsbereich. Für das Ein- / und Ausladen der Requisiten / Technik,  vor und  nach dem Auftritt, stellt der Veranstalter, folgend VA genannt (bei Bedarf) Hilfspersonal . Ein Vertrag zur Buchung gilt als als geschlossen wenn 1. Ein schriftlicher Vertrag geschlossen und von beiden Parteien unterschrieben wurde. 2. Ein Auftrag  per E-Mail, Fax erteilt oder Brief erteilt und schriftlich vom Künstler per E-Mail, Fax oder Brief bestätigt wurde. Bei Absage / Ausfall der Veranstaltung bis 2 Wochen vor Termin wird 50%  bis 1 Woche 75 % bei weniger als 7 Tagen vor der Veranstaltung 100 % der Gage fällig. Die Absage muss in schriftlicher Form bestätigt werden.  Die Ausfallgage ist ohne Abzüge innerhalb 1 Woche zu bezahlen. Bei grober Verletzung des Vertrags, welcher den Erfolg der Darbietung gefährdet oder den Auftritt verhindert,  wird eine  Konventionalstrafe in Höhe der Gage fällig. Umstände höherer Gewalt wie Tod, Erkrankung, verkehrsbedingte Umstände oder TV-Auftritte die den Auftritt verhindern, heben diesen Vertrag entschädigungslos auf. In diesem Fall wird je nach Absprache wenn möglich zur Veranstaltung ein Ersatz gestellt, oder der Termin nachgeholt. Der VA stellt ein Catering für Künstler u. Techniker im angemessenen Rahmen. Video-Aufnahmen sind nur nach Absprache mit dem Künstler gestattet. Der VA sorgt für eine freie, auch nicht durch andere Künstler belegte Auftrittsfläche. Anfallende Anmeldungen und Gebühren wie GEMA und KSK übernimmt ordnungsgemäß der Veranstalter.